Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ein Angebot verpflichtet weder den Künstler eine Leistung zu erbringen noch den Veranstalter, den Künstler mit der Erbringung einer Darbietung zu beauftragen. Angebote sind generell freibleibend.

2. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, kostenlos einen Wunschtermin zu reservieren. Ein Anspruch auf die Erbringung einer künstlerischen Darbietung kommt dadurch jedoch nicht zustande. Ein Termin kann maximal für 3 Tage unverbindlich reserviert werden. Danach erlischt die Reservierung automatisch.

3. Ein Engagement kommt nur durch eine beidseitige schriftliche Willenserklärung (Vertrag) zustande. Dieser muss von beiden Vertragspartnern eigenhändig unterzeichnet werden. Bei einer kurzfristigen Buchung können Sonderregelungen getroffen werden.

4. Wird ein Künstlervertrag nicht innerhalb von 7 Tagen vom Auftraggeber unterzeichnet zurückgesandt, verliert der Vertrag seine Gültigkeit und beide Vertragsparteien werden aus dem Vertrag entlassen.

5. Die jeweils angegebenen Preise, Gagen und Honorare gelten immer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%).

6. Foto-, Presse- und sogenannte vor Ort Termine sind unabhängig vom Auftritt zu vergüten.

7. Der Künstler ist freischaffend (freiberuflich) selbständig und kommt selbst für seine Steuern auf. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, irgendwelche Abzüge vom Honorar vorzunehmen.

8. Anfallende Kosten (GEMA, KSK, Energie, Genehmigungen, …) übernimmt der Veranstalter. 

9. Das Wetterrisiko trägt bei Freiluftveranstaltungen der Veranstalter.

10. Künstler und Veranstalter versichern und gewährleisten die Einhaltung der geplanten Auftrittszeit. Eine Karenzzeit von 30 min gilt als vereinbart. 

11. Bestehen wichtige und nicht vorhersehbare Gründe (höhere Gewalt), die die pünktliche Anreise des Künstlers verzögern, so ist dem Künstler auch bei späterer Anreise ein Auftritt innerhalb der Veranstaltung zu ermöglichen. Wird die Anreise durch höhere Gewalt oder Krankheit ganz verhindert, so ist der Künstler aus dem Vertrag zu entlassen. Eine Zahlungsverpflichtung für den Veranstalter besteht dann nicht mehr. 

12. Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung selbst den Weisungen des Veranstalters. Dem Veranstalter sind Stil, Art und Weise des Künstlers bekannt.

13. Der Veranstalter stellt dem Künstler eine abschließbare Garderobe in unmittelbarer Bühnennähe und eine Waschmöglichkeit kostenfrei zur Verfügung. 

14. Der Künstler erhält vom Veranstalter freundlicherweise kostenfrei Speisen und Getränke in bescheidenem Umfang. 

15. Nach Absprache (je nach Programm) stellt der Veranstalter kostenfrei eine professionelle Beschallungsanlage (DJ) entsprechend der Raumgröße und der Gästeanzahl inkl. Bedienpersonal zur Verfügung. Diese verfügt über Anschlussmöglichkeiten für max. 2 Mikrofone (XLR oder Klinke 6,3) und über eine Abspielmöglichkeit für CD, MD oder MP3. 

16. Der Veranstalter verpflichtet sich, für einen reibungslosen und störungsfreien Ablauf der Veranstaltung und für die Sicherheit des Künstlers / Equipment zu sorgen.

17. Jeder Schaden am Equipment des Künstlers, der aufgrund einer Nachlässigkeit des Veranstalters entsteht, ist vom Veranstalter zu tragen. Gleiches gilt auch bei Verlust / Diebstahl von Equipment.

18. Der Künstler verfügt über eine geeignete Haftpflichtversicherung und ist für die von ihm selbst verursachten Schäden verantwortlich. 

19. Personen- und Sachschäden, die während einer Veranstaltung ohne Einwirken des Künstlers auftreten, liegen im Verantwortungsbereich des Veranstalters. 

20. Jegliche Bild- und Tonaufzeichnungen bedürfen der Genehmigung des Künstlers.

21. Die Zahlungsverpflichtung ist unabhängig vom Erfolg der Darbietung / Veranstaltung.

22. Das Honorar wird nach Erbringen der künstlerischen Darbietung fällig. Je nach Vereinbarung wird das Gesamthonorar sofort in bar oder innerhalb von 10 Tagen per Banküberweisung ohne Abzüge ausgeglichen. 

23. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Ein Widerspruch muss innerhalb von 72 Stunden ab Erhalt der Rechnung in Schriftform erfolgen. Widersprüche außerhalb der Frist werden nicht anerkannt.

24. Kommt der Veranstalter in Zahlungsverzug, so bedingt dies Verzugszinsen von 5 % über Bundesbankdiskontsatz. 

25. Ein Widerruf, Rücktritt oder eine Stornierung oder Kündigung ist an die Schriftform gebunden. Der Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen (Datum Poststempel) kostenfrei widerrufen werden. Bei einer Kündigung bzw. Stornierung bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum wird eine Kostenpauschale von 25,00 Euro erhoben. Bei einer Stornierung des Vertrages bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum wird eine Kostenpauschale von 30 % des Honorars erhoben. Bei einer Stornierung des Vertrages bis 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum wird eine Kostenpauschale von 50 % des Honorars erhoben. Bei einer Stornierung bzw. Kündigung des Vertrages innerhalb einer Woche vor dem Veranstaltungsdatum wird das vereinbarte Honorar sofort fällig. Das Kündigungsdatum wird durch den Poststempel bestimmt. 

26 Sind einzelne Bestimmungen der AGB anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit der Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung in Kraft, die dem Willen und dem wirtschaftlichen Ziel der beiden Vertragsparteien am nächsten kommt. 

27. Änderungen am Vertrag bedürfen unbedingt der Zustimmung aller Beteiligten und sind generell schriftlich zu bestätigen. 

28. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind fester Bestandteil eines Vertrages. Mit der Willenserklärung erkennen beide Vertragsparteien diese an.

29. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als veröffentlicht und frei zugänglich und können jedem auf Verlangen vorgelegt werden.

30. Der Gerichtsstand ist Quedlinburg.